Namensbedeutung

Ein Begriff der Steuergeschichte

Der Begriff Akzise ist die frühere Bezeichnung für eine städtische Abgabe auf den Verbrauch von Gütern. Die 1667 von Kurfürst Friedrich-Wilhelm in Brandenburg eingeführte Akziseordnung (auch Accise) schrieb eine Verbrauchssteuer vor, die auf die Güter des täglichen Bedarfs erhoben wurde.

Die Steuer betraf erstmalig die Einwohner des Landes gleichermaßen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stand. Entscheidend für die Belastung mit der Akzise war die Höhe des Warenverbrauches. Durch das steigende Steueraufkommen wurde die Akzise in kurzer Zeit zum Rückgrat der staatlichen Finanz- und Handelspolitik.

Aus ihr entwickelte sich im Laufe der Zeit die 1967 eingeführte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer, die zukünftig zu einer EG-Umsatzsteuer harmonisiert wird. Die Umsatzsteuer gehört mit ca. 33% des gesamten Steueraufkommens auch weiter zu den Hauptsäulen des staatlichen Budgets in Deutschland.

Der Firmenname Akzise ist somit eine Reminiszenz an die Einführung der Verbrauchssteuern.